Paris-Lodron-Universität Salzburg, Christine_Lohmeier

Wussten Sie, dass in den Sozialen Medien das Liken eines beleidigenden Posts strafrechtlich schwerer wiegen kann als ein Teilen? Oder wie schwierig es sein kann, sich gegen Beleidigungen zu wehren.

Viele Eltern empfinden es heute als große Herausforderung, nicht zu wissen, was ihre Kinder im Internet machen. Welche Seiten besuchen sie, was laden sie sich herunter? Verstoßen sie gegen Urheberrechte? Posten, liken oder teilen sie etwas Beleidigendes, eine üble Nachrede oder gar eine Verhetzung auf den Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter?

Facebook ist mit 3.8 Millionen Nutzern in Österreich zwar das größte soziale Netzwerk, aber bei den Jungen out. Diese strömen zum Fotonetzwerk Instagram, das unter den sozialen Medien am rasantesten wächst (von Dezember 2016 bis Jänner 2018 hat sich die Zahl der Nutzer von 1 Million auf über 2,3 Millionen mehr als verdoppelt). Der Kurznachrichtendienst Twitter ist in Österreich (mit geschätzten 150.000 Accounts), eher eine Randerscheinung am Social Media-Himmel.

Auch im Internet gelten die Kommunikationsregeln aus der “realen” Welt.

Fakt ist: Das Internet wird wegen seiner scheinbaren Anonymität von manchen Usern fälschlicherweise oft als rechtsfreier Raum verstanden. Ob daran gesetzliche Verschärfungen wie das „digitale Vermummungsverbot“ (Registrierpflicht für Internetforennutzer) etwas ändern könnten, bezweifeln Experten.

“Dabei scheint es grundsätzlich ganz einfach zu sein: In den sozialen Medien gelten für die Kommunikation dieselben Regeln wie zwischen Menschen in der ‘realen‘ Welt”, betont die Strafrechtsexpertin Nina Marlene Schallmoser von der Universität Salzburg. „Wer sich nicht sicher ist, was er posten darf, fragt sich am besten, ob er das auch genauso seinem Gegenüber, vor Leuten, direkt ins Gesicht sagen würde.“

Die Schwierigkeit sich zu wehren

Auf der anderen, der Opfer-Seite ist es allerdings manchmal schwierig, sich gegen Hasspostings zu wehren, räumt Schallmoser ein. Weniger wegen strafrechtlicher Lücken, sondern oft aus Mangel an Anlaufstellen für die Opfer. Wie kompliziert es in der Praxis sein kann, zeigt der Fall der Ex-Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer, die den Verfasser obszöner Nachrichten an sie outete und sich wegen übler Nachrede vor Gericht verantworten muss bzw. musste (mangelnder Wahrheitsbeweis).

Liken wiegt schwerer als teilen

Wie also steht es um Postings und Paragrafen? Und um strafrechtliche Konsequenzen von Liken, Kommentieren und Teilen von Äußerungen, die den Tatbestand der Beleidigung, der üblen Nachrede oder der Verhetzung erfüllen? Diese Frage ist durch die Gerichte zum Teil noch nicht abschließend geklärt, aber mit einem Strafrahmen von bis zu 3 Jahren ist das Strafbarkeitsrisiko erheblich, erläutert Schallmoser.

„Das bloße Teilen ist noch am wenigsten strafwürdig. Denn das Teilen ist vergleichbar damit, dass jemand einen Zeitungsartikel ausschneidet und herzeigt. Und das war ja bisher auch nicht strafbar.“

Wer allerdings mit einem „Gefällt mir“ oder Ähnlichem zum Ausdruck bringt, dass er sich mit einem fremden Posting inhaltlich identifiziert, könnte dafür zur Verantwortung gezogen werden. Einerseits, weil dadurch der Poster in seiner Meinung bestärkt wird (es ist, als würde man zu seinen Beschimpfungen applaudieren). Andererseits könnte die Zustimmung als eigene verbotene Äußerung verstanden werden.

Soziale Medien zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls

Cybermobbing, Hassposting, Shitstorm. Den sozialen Medien wird oft vorgeworfen, dass sie unsozial sind. So pauschal lässt das Christine Lohmeier nicht gelten. Bei aller Kritik an dem abnehmenden Gemeinschaftsgefühl – soziale Medien begünstigen teilweise sogar neue Formen der Familienkommunikation, so Lohmeier. „Bei WhatsApp zum Beispiel kann man Gruppen bilden und das nutzen Familien eifrig, um mit Angehörigen, die studieren, auf Montage arbeiten oder aus anderen Gründen länger oder weiter weg sind, in Kontakt zu bleiben.“

Hintergrundinformation

Die Salzburger Kommunikationswissenschaftlerin Christine Lohmeier wurde kürzlich zum Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste ernannt. Sie forscht zu “Social Media und die Generationen” und untersucht, wie sich Familienkonflikte durch die digitalen Medien verlagern.

Kontakt:
Univ.-Prof. MSc. PhD. Christine Lohmeier
Fachbereich Kommunikationswissenschaft
Tel.: +43 662 8044 -0
E-Mail: christine.lohmeier(at)sbg.ac.at

Mag. Dr. Nina Marlene Schallmoser
Fachbereich Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Tel.: +43 662 8044 3365
E-Mail: ninamarlene.schallmoser(at)sbg.ac.at

(GZ)
Foto: Christine Lohmeier, (c) pd-design Patrick Daxenbichler